Anusooya Sivaganesan

1987, Juristin (Präsidium) Migration bietet der Einwanderungsgesellschaft die Möglichkeit, Überkommenes zu hinterfragen und Bewährtes zu ergänzen. Diese transnationale Auseinandersetzung führt zu Austarierungen und Friktionen – und im besten Fall zu einem progressiven Dritten.

Djouroukoro Diallo

1979, Linguist "Wenn jeder zu seiner Wurzel zurückkehren sollte, dann wüsste man nicht mehr, wer wohin gehen sollte", sagt ein Sprichwort der Bambara (Mali). Menschliches Leben also fängt immer irgendwo an - wo es weiterwächst, ändert sich aber.

Giovanni Sorge

1973, Psychologiehistoriker Was uns unterscheidet, macht uns zu Individuen. Die Unterschiede erinnern uns aber auch daran, was uns alle verbindet: das Menschsein. Migration lässt uns beides unmittelbar erfahren. Werden die Differenzen zum Wohl der Gesellschaft integriert, profitieren wir alle.

Katharina Fechner

1982, Geographin Ich will dazu beitragen, einengende Gesellschaftsstrukturen zu verändern und dazu anregen, die Grenzen im Kopf zu überdenken, zu erweitern und zu überschreiten.

Mirjam R. A. Hagmann

1985, Juristin Migration ist eine alte, universelle Geschichte: Menschen überschreiten seit jeher Grenzen, um ihren Familien eine bessere Zukunft zu bieten, der grossen Liebe zu folgen, zu studieren oder um Erfahrungen zu sammeln. Es gilt, diese „Agents of Change“ als Gewinn zu begreifen.

Ron Halbright

1957, Pädagoge und Ethnologe Migration und Menschenrechte sind täglich ein öffentliches Thema in der Schweiz. Es fehlen dabei die Stimmen der Betroffenen. Integration kann nur erfolgreich sein, wenn die Menschenrechte der Zugewanderten garantiert, breit akzeptiert und ausgelebt werden.

Saskia Graber

1990, BA Japanologie (Aktuarin) In unserer globalisierten Welt kann Migration Bereicherung sein: Wenn sich beide Seiten möglichst unvoreingenommen auf einen gemeinsamen Dialog einlassen und wir einander mit Respekt begegnen.

Urs Güney

1979, Philologe Wer Grenzen von Nationalstaaten überschreitet, muss sich darauf verlassen können, dass durch Menschenrechte garantierte Grenzen der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung nicht verletzt werden.